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BAUEN: NACHTRÄGLICHER ANBAU BEDARF UNBEDINGT EINER BAUGENEHMIGUNG


Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Liegt diese vor, widmet sich ein Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau. Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine elementare Rolle. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob die Hauswand genügend Platz für den Anbau bietet.

Es gibt drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons. Ein Vorstellbalkon und ein Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.

Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet sein soll.

Quelle: Bauratgeber Deutschland, Immonewsfeed

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