BAUTIPP: LANDESBAUORDNUNG ZEIGT VORSCHRIFTEN ÜBER DIE INSTALLATION AUßENTREPPEN UND TREPPEN AUF
Über eine Außentreppe gelangt man bequem vom Garten oder der Terrasse ins Innere des Hauses. Auch der Zugang zu unterschiedlichen Stockwerken, dem Keller oder zur Haustür wird über eine Außentreppe gewährleistet. So verbindet zum Beispiel eine Knüppeltreppe im Garten unterschiedliche Ebenen miteinander, sieht optisch gut aus und ist funktional. Das Besondere ist, dass sich der Anbau von Außentreppen meistens in Eigenregie durchführen lässt. Was man braucht, ist ein wenig handwerkliches Geschick und Kenntnisse über die Bauvorschriften.
In der Landesbauordnung für Hauseingangstreppen, Außentreppen und Treppen zum Keller finden Hobbyhandwerker und Fortgeschrittene alle Vorschriften, die es beim Treppenanbau zu beachten gibt. Angaben über die Steigung und Breite der Treppe oder den Auftritt und Treppenverlauf, sowie Informationen über Sicherheitsmaßnahmen können in der Verordnung nachgelesen werden.
Optisch und stilistisch sind den Gestaltungsmöglichkeiten keine Grenzen gesetzt. Ob eine Betontreppe mit Holzpfählen, eine Knüppeltreppe mit Betonfundament oder eine Außentreppe mit Blockstufen aus Naturstein, Außentreppen können aus unterschiedlichen Baumaterialien hergestellt und in allen Größen und Höhen errichtet werden. Wichtig ist, dass die Treppe auf einem ordentlichen Fundament steht. Zu empfehlen ist, dass der Boden etwa 80 cm tief ausgegraben und mit Kies oder Schotter befüllt wird. So ist die Treppe vor Frost, Regen und Sonneneinstrahlung geschützt. Ein leichtes Gefälle der Trittstufen verhindert, dass Regenwasser in das Fundament reinläuft. Treppenhöhe von 16 cm haben eine optimale Höhe.
Quelle: Das Haus online, Immonewsfeed