BESCHLOSSENES KLIMAPAKET UND DIE FOLGEN FÜR DIE IMMOBILIENBRANCHE
Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Beschluss zum Klimapaket will der Bund etwa 54 Milliarden Euro für Klimamaßnahmen bereitstellen. Das Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 beinhaltet 66 Vorgaben, die bis 2032 umgesetzt werden sollen. Sollte auch der Bundesrat dem Klimapaket zustimmen, müssen für die Umsetzung vieler Vorgaben Gesetze, Normen und Verordnungen geändert werden.
Im Immobilienbereich soll demnach beispielsweise der Gebrauch von Ölheizungen ab 2026 verboten werden, dafür sollen Maßnahmen des energetischen Sanierens erhebliche Steuervorteile genießen. Um den hohen CO2-Austoß zu minimieren, muss der Wärmebedarf in Gebäuden so heruntergefahren werden, dass möglichst ein klimaneutraler Gebäudebestand realisiert wird. Demnach sollen mehr Gelder für den Austausch oder die Aufrüstung von ineffizienten Heizungen, alten Fenster und schlechter Dämmung bereitgestellt werden.
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung beinhaltet neben der Bezuschussung von seriellen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und der Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung auch die Erhöhung der Förderung von KfW-Effizienzhäusern. Wichtig sei ebenfalls die Überprüfung der aktuellen energetischen Standards, welche für 2023 geplant ist. Auch im Bereich Mieterstrom sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden und die Förderung soll bis 2023 verlängert werden.
Quelle: Bundesregierung, Immonewsfeed