IMMOBILIEN
BEWERTUNG
IMMOBILIENBEWERTUNG
WIR SIND DEKRA ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE
FÜR MMOBILIENBEWERTUNG UND MITGLIED
IN DER QM BAU- UND SACHVERSTÄNDIGEN AKADEMIE
VORTEILE AUF EINEN BLICK
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AKQUISEPOTENZIAL WIRD VERBESSERT
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KÜRZERE VERMARKTUNGSZEIT
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VERMARKTUNG ZU MARKTKONFORMER PREISGEBUNG
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VERBESSERTE VERHANDLUNGSPOSITION
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PERSÖNLICHE SICHERHEIT BEI VERHANDLUNGEN
IMMOBILIENBEWERTUNG BEI WOLF IMMOBILIEN
Da oftmals persönliche Schicksale und Lebensentscheidungen sowie finanzielle Grundsatzfragestellungen mit der Veräußerung einer Immobilie verbunden sind, verpflichten wir uns mit größter Sorgfalt und Kompetenz in der Immobilienbewertung.
Kompetenzen sind unerlässlich um weitreichende Entscheidungen zu treffen wie bei einem Immobilienverkauf oder etwa bei Ehescheidungen,
Erbschaftsauseinandersetzungen, Vererben zu Lebzeiten, Betreuungsangelegenheiten oder zum Beispiel bei Enteignungen.
Auch bei einem geplanten Immobilienerwerb führt eine Kaufberatung durch einen Sachverständigen zu einer hohen Entscheidungssicherheit. Das Vertrauen in die beauftragte Leistung ist daher für uns von größter Priorität.
VORTEILE BEIM IMMOBILIENVERKAUF
Wenn eine Immobilie veräußert werden soll kommen häufig Fragestellungen und Zweifel auf, welcher marktgerechte Kaufpreis wohl für die eigene Immobilie zu erzielen ist.
Ist die Preisgebung durch den Eigentümer zu hoch angesetzt, so lässt sich die Immobilie schlecht oder gar nicht vermarkten. Das Objekt wird regelrecht auf dem Markt "verbrannt" da auch die Interessenten meistens über gute Marktkenntnisse verfügen. Ist die Kaufpreisgebung zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bei dem Immobilienverkauf sein Kapital.
Mit einem Verkehrswertgutachten nach DEKRA STANDARD oder einer Marktpreiseinschätzung kann der Verkäufer oder der Immobilienmakler eine Immobilie oftmals schneller und zu einer marktkonformen Preisgebung zeitnah zur Zufriedenheit Aller erfolgreich vermarkten.
Ein Verkehrswertgutachten nach DEKRA STANDARD oder eine Marktpreiseinschätzung kann Sicherheit in den Verhandlungen schenken.
VORTEILE BEIM IMMOBILIENKAUF
Jemand der beabsichtigt eine Immobilie zu erwerben möchte mit größter Sicherheit und Sorgfalt überzeugt davon sein, dass der Kaufpreis der zu erwerbenden Immobilie angemessen ist und man nicht zuviel zahlt.
Ein Verkehrswertgutachten nach DEKRA STANDARD oder eine Marktpreiseinschätzung kann hier Sicherheit in den Verhandlungen schenken.
WISSENSWERTES & FACHBEGRIFFE
ImmoWertV
Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt verbindlich die Grundlagen der Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien. Die anzuwendenden Verfahren sind darin beschrieben. Wir halten uns bei der Erstellung unserer Bewertungen an diese Verordnung.
VERKEHRSWERT & MARKTWERT
Nach §194 BauBG ist der Verkehrswert für Ihr Haus geregelt: Gemeint ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. In der Praxis wird auch häufig der Begriff „Marktwert“ verwendet, gemeint ist dabei das Gleiche.
VERGLEICHSWERT, SACHWERT & ERTRAGSWERT
Diese drei Verfahren sind in der ImmWertV normiert. In der Praxis wird das Sachwertverfahren für selbstbewohnte Objekte und das Ertragswertverfahren für vermietete Immobilien angewendet. Das Vergleichswertverfahren findet nur in Einzelfällen Anwendung.
BODENRICHTWERT
Der amtliche Bodenrichtwert gibt je nach Lage an, wieviel Euro pro Quadratmeter Grund- und Boden wert sind. Dabei sind aber Besonderheiten wie Grundstücksgröße und –tiefe, besondere Zuschnitte und Bebaubarkeit zu berücksichtigen. Wir ermitteln diesen Wert in unseren Gutachten separat vom Wert der aufstehenden Gebäude.
WOHNFLÄCHE & BRUTTOGRUNDFLÄCHE (BGF)
Die Wohnfläche bzw. vermietbare Fläche nutzen wir im Ertragswertverfahren. Im Sachwertverfahren hingegen werden auch Flure, Treppenhäuser, Keller und nicht ausgebaute Dachgeschosse mitberücksichtigt – diese Fläche wird dann als Bruttogrundfläche bezeichnet und von uns ermittelt.
GRUNDBUCH & GRUNDDIENSTBARKEITEN
Das Grundbuch ist das offizielle Register in welchem Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und Belastungen verzeichnet sind. Für uns als Sachverständige für die Immobilienbewertung sind diese Angaben von besonderer Bedeutung. Speziell in der sogenannten Abteilung II des Grundbuchs stehen wertrelevante Eintragungen wie Wegerechte, Wohnrecht oder dergleichen, die den Wert Ihrer Immobilie maßgeblich beeinflussen können.
BAULASTEN
Baulasten stehen in einem gesonderten Verzeichnis und sind ebenfalls wertrelevant. Diese können z.B. Abstandsflächen, Zufahrten oder ähnliches regeln. Im Rahmen unserer Wertermittlungen werden diese entsprechend berücksichtigt.
RESTNUTZUNGSDAUER, BAUPREISINDEX, NORMALHERSTELLUNGSKOSTEN & MARKTANPASSUNGSFAKTOR
Bei der Anwendung des Sachwertverfahrens im Rahmen unserer Verkehrswertgutachten benötigen wir einige grundlegende Angaben.
Aus dem Baujahr und durchgeführten Modernisierungen ermitteln wir die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Über die sogenannten Normalherstellungskosten und den Baupreisindex ermitteln wir, wieviel es kosten würde das individuelle Gebäude heute neu zu errichten. Dieser Wert wird dann gemindert, da das Gebäude nicht neu ist.
Am Ende wird der Marktanpassungsfaktor aus dem Grundstücksmarktbericht der jeweiligen Gemeinde angewendet – hierdurch wird die Situation auf den Immobilienmärkten in unseren Bewertungen berücksichtigt.
LIEGENSCHAFTSZINS & BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN
Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens spielt der Liegenschaftszins eine große Rolle. Dies ist der Risikozins für Grundstücke. Im Rahmen unserer Gutachten ermitteln wir diesen wichtigen Wert auf Basis der Grundstücksmarktberichte der jeweiligen Stadt. Weiterhin wichtig sind die Bewirtschaftungskosten von vermieteten Immobilien. Diese umfassen nicht umlegbare Kosten für Verwaltung, Instandhaltung, nicht umlegbare Betriebskosten und das sogenannte Mietausfallwagnis.
ALTLASTEN, BAUSCHADSTOFFE & BAUSCHÄDEN
Belastungen im Boden (Altlasten) können den Wert Ihrer Immobilie ebenso erheblich beeinflussen wie vorhandene Bauschadstoffe. Auch Bauschäden wie feuchte Keller, Putzabplatzungen oder ähnliches werden von uns im Rahmen des Ortstermins festgestellt und in unseren Gutachten entsprechend berücksichtigt.