

URTEIL: NUTZUNGSZWECK IM MIETVERTRAG IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE KÜNDIGUNGSBEWANDTNIS
In einem Rechtstreit über ausstehende Mietzahlungen in Berlin wurde eine Zwangsverwaltung angeordnet. Die Vermieterin eines Anwesens...


URTEIL: MIETER HAT ANSPRUCH AUF PRÜFUNG DER BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Erhalten Mieter eine Betriebskostenabrechnung, haben sie ein Anrecht darauf, diese zu prüfen. Gemäß § 259 Abs. 1 BGB steht dem Mieter...