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STREIT

SCHLICHTUNG

STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN
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Mit dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) wird die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten („ADRRichtlinie“) der Europäischen Union umgesetzt. Danach sollen Verbrauchern in ganz Europa neutrale Einrichtungen zur Verfügung stehen, die bei Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtliche Lösungen herbeiführen sollen. Diese in Deutschland „Verbraucherschlichtungsstelle“ genannten Einrichtungen müssen bestimmte Anforderungen an Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz sowie an den Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens erfüllen.

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Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung

Kontakt: Littenstr. 10; 10179 Berlin

Telefon: +49 30 275726 11

Telefax: +49 30 275726 78

Internet: www.ombudsmann-immobilien.de

E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.de

Liste der teilnehmenden Unternehmen: www.ivd.net/_intern/expertensuche

 

Für Streitigkeiten aus Bauträgerverträgen, Bauverträgen, Grundstückskaufverträgen zu Wohnzwecken sowie Kaufverträgen über Wohneigentum ist die Verbraucherschlichtungsstelle auch dann zuständig, wenn das Unternehmen kein Mitglied des IVD ist.

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1. Durchschnittliche Verfahrensdauer oder, wenn die Verbraucherschlichtungsstelle noch keine Verfahren durchgeführt hat, die erwartete durchschnittliche Verfahrensdauer 28 Tage.

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2. Wirtschaftsbereiche, die von der Tätigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle erfasst werden Allgemeine Dienstleistungen für Verbraucher - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien - Bau neuer Häuser/Wohnungen

 

3. Wird die Verbraucherschlichtungsstelle auch auf Antrag eines Unternehmers tätig? Nein. 4. Hat die Verbraucherschlichtungsstelle ihre Zuständigkeit für die in § 4 Absatz 4 VSBG bezeichneten Fälle ausgeschlossen? Ja, für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, und für Unternehmer, die nicht im Inland niedergelassen sind.

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5. Ablehnungsgründe nach § 14 Absatz 1 und 2 VSBG - Die Streitigkeit fällt nicht in die Zuständigkeit der Verbraucherschlichtungsstelle (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 VSBG). - Der streitige Anspruch ist nicht zuvor gegenüber dem Antragsgegner geltend gemacht worden (§ 14 Absatz 1 Nummer 2 VSBG). - Der Antrag ist offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder erscheint mutwillig (§ 14 Absatz 1 Nummer 3 VSBG). - Eine Verbraucherschlichtungsstelle hat bereits ein Verfahren zur Beilegung der Streitigkeit durchgeführt oder die Streitigkeit ist bei einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle anhängig (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 VSBG). - Ein Gericht hat zu der Streitigkeit bereits eine Sachentscheidung getroffen oder die Streitigkeit ist bei einem Gericht anhängig, es sei denn, das Gericht ordnet nach § 278a Absatz 2ZPO im Hinblick auf das Verfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle das Ruhen des Verfahrens an (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG) - Der Streitwert überschreitet oder unterschreitet eine bestimmte Höhe (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 VSBG). - Die Behandlung würde den effektiven Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle ernsthaft beeinträchtigen (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG).

 

6. Zulässige Verfahrenssprachen Deutsch.

 

7. Sprachen, in denen die Beschwerde eingereicht werden kann Deutsch.

 

8. Läuft das Streitbeilegungsverfahren schriftlich ab oder führt die Verbraucherschlichtungsstelle auch mündliche Erörterungen der Parteien durch? Schriftlich.

 

9. Ist die physische Anwesenheit der Parteien und/oder ihrer Vertreter während des Verfahrens erforderlich? Nein.

 

10. Ist das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens verbindlich? Nein.

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11. Hat der Verbraucher Kosten zu entrichten? Für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, es sei denn, der Antrag des Verbrauchers ist unter Berücksichtigung der gesamten 43 Umstände als missbräuchlich anzusehen. In diesem Fall wird ein Entgelt in Höhe von 30 € berechnet.

 

12. Hat der Unternehmer Kosten zu entrichten? Für IVD-Mitglieder ist das Verfahren kostenlos. Im Übrigen erhebt der Ombudsmann für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens vom Unternehmer, der zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren bereit ist, eine Gebühr. Die Gebühr beträgt 300 € bei Streitwerten über 600 € bis einschließlich 2.000 €, 400 € bei Streitwerten über 2.000 € bis einschließlich 4.000 € und 500 € bei Streitwerten über 4.000 €.

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Quelle: Liste der Verbraucherschlichtungsstellen gemäß § 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG);  Stand: 6. September 2018, Bundesamt für Justiz, https://www.bundesjustizamt.de/

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