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WIE VIEL WEIHNACHTSDEKO IST EIGENTLICH ERLAUBT OHNE ÄRGER ZU BEKOMMEN


In wenigen Tagen ist Heiligabend und schon jetzt blinkt und leuchtet es weihnachtlich im ganzen Land. Doch wie viel Weihnachtsdeko ist eigentlich erlaubt? Haus & Grund Rheinland klärt auf.

Eine schöne Lichterkette am Baum im eigenen Garten oder ein stimmungsvoller Lichterbogen im Fenster sind laut Haus & Grund Rheinland kein Problem. Wenn allerdings das eigene Grundstück sowie das Haus so massiv dekoriert und beleuchtet wurde, dass es die Nachbarn stört und die Umgebung taghell erleuchtet, kann juristischer Ärger drohen.

Wollen Mieter im Gemeinschaftsflur für eine weihnachtliche Stimmung sorgen, ist eine Dekoration dann zulässig, wenn dabei keine Fluchtwege versperrt oder andere Bewohner nicht belästigt werden. Grundsätzlich gilt auch beim Thema Weihnachtsdeko: Nachbarn sollten aufeinander Rücksicht nehmen und es mit der Dekoration nicht übertreiben.

Quelle: Haus & Grund Rhein-Berg, Immonewsfeed

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